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Dossier

  1. DPA-Meldung
  2. Hilal Sezgin 1
  3. Hilal Sezgin 2
  4. Peter Kleinert
  5. Liz Fekete
  6. Reaktionen auf die Kampagne
  7. Freispruch
  8. Revision

Original dpa-Meldung

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Nach Dresdner Mordprozess Strafbefehl gegen Medienwissenschaftlerin

Erlangen/Dresden (dpa/lby) - Im Zusammenhang mit dem Dresdner Prozess um die Ermordung der Ägypterin Marwa El-Sherbini ist nun die Erlanger Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer ins Visier der Justiz geraten. Gegen die Wissenschaftlerin sei ein Strafbefehl des Amtsgerichts Erlangen in Höhe von 6000 Euro (60 Tagessätzen à 100 Euro) wegen übler Nachrede ergangen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Schiffer habe einem Polizisten in einem Rundfunk-Interview zu Unrecht vorgeworfen, er habe den schützend eingreifenden Ehemann der Ägypterin aus rassistischen Gründen angeschossen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Nach Ansicht des Gerichts gibt es dafür keinerlei Hinweise. Vielmehr habe der aus einem benachbarten Gerichtssaal herbeigeeilte Beamte in dem Ehemann lediglich den aktiveren Teil der beiden miteinander ringenden Männer gesehen und deshalb auf diesen und nicht auf den eigentlichen Täter geschossen. «Er hatte das Gefühl, er muss das ganze irgendwie beenden», sagte der Gerichtssprecher. Bei der Tat vom 1. Juli hatte ein Russlanddeutscher die Ägypterin in einem Dresdner Gerichtssaal getötet.

Schiffer hat nach Angaben des Gerichtssprechers gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Der Fall werde nun öffentlich verhandelt. Die Medienwissenschaftlerin beruft sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Einer Medienwissenschaftlerin und unabhängigen Beobachterin müsse erlaubt sein, sämtliche Beobachtungen und Überlegungen öffentlich zu äußern, die ihrer Meinung nach zur Aufklärung dieser entsetzlichen Tragödie dienlich sein könnten. Urheber unliebsamer Äußerungen dürften nicht mit Beleidigungsklagen eingeschüchtert werden.

[Amtsgericht Erlangen]: Mozartstraße 23, Erlangen

dpa kt yybyf n1 do
301712 Dez 09


5. Januar 2010 – Hilal Sezgin

Im Eilverfahren

Zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn die Feiertage noch nachklingen und die Redaktionen dünn besetzt sind, entschied die deutsche Justiz, ein wenig schmutzige Wäsche zu waschen. Im Schnellwaschgang. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte die Ermittlungen ein, nachdem einem Polizisten, dem Präsidenten des Landgerichts und einem Richter unter anderem fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden war. Trotz der Schwere der Vorwürfe und des komplizierten Hintergrunds soll es, wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, keine Gerichtsverfahren geben. Und so wird sich die Öffentlichkeit vielleicht nie ein vollständiges Bild machen können von dem, was am 1. Juli in Dresden geschah – und ob es hätte verhindert werden können.

Am 1. Juli 2009 war die Ägypterin Marwa el Sherbini im Dresdner Landgericht erstochen worden. Ein Mann namens Alex Wiens hatte sie – eine Muslimin mit Kopftuch – ein Jahr zuvor als Islamistin und Terroristin beschimpft. Dritte riefen die Polizei, Wiens wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt, der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Und so kam es im Juli zu einem zweiten Prozess, in dem Wiens el Sherbini ermordete, und im Herbst 2009 zu einem dritten, in dem er schließlich für diesen Mord verurteilt wurde. Obwohl die Verhandlung am 1. 7. bereits eine Revisionsverhandlung gegen einen Angeklagten mit „unbelehrbar rassistischer Grundhaltung“ (O-Ton Staatsanwaltschaft) war, der in einem früheren Brief an das Amtsgericht von Muslimen als „Monstern“ und „Feinden“ (O-Ton Wiens) gesprochen hatte, wurde er vor Betreten des Gerichts nicht einmal auf Waffen kontrolliert. Keine Polizisten wohnten der Verhandlung bei, sie mussten per Alarmknopf gerufen werden und betraten den Saal, als el Sherbinis Ehemann ihr bereits zu Hilfe gekommen war und mit Wiens um das Messer rang; einer der Polizisten schoss auf den Ehemann, nicht auf den Täter.

Fahrlässigkeit liege nicht vor, erklärt die Staatsanwaltschaft jetzt, weil dem Polizisten nur „wenige Sekunden . zum Eingreifen in das hochdramatische, gleichzeitig aber auch ausgesprochen unübersichtliche Geschehen“ blieben. Das mag sein. Zynisch ist es dann aber zu behaupten, das „am Gericht installierte Alarmsystem“ sei, „wie die rasche Reaktion der Gerichtswachtmeister auf den Notruf zeigt, keinesfalls fehlerhaft, sondern durchaus effektiv“. Ein Notrufsystem, das Sicherheitsbeamte vor Situationen stellt, die mit dem Tod einer Zeugin enden, kann man alles Mögliche nennen. Nur nicht effektiv.

Wenig überzeugend klingt auch die gebetsmühlenartig wiederholte Beteuerung der Staatsanwaltschaft, dass sich der Angeklagte äußerst diszipliniert verhalten habe – jedenfalls, bis er das Messer zückte. Sein Hassbrief habe dem Gericht bereits vor der ersten Verhandlung vorgelegen, und diese sei unauffällig verlaufen. Spricht das etwa das Gericht von dem Vorwurf mangelnder Sorgfalt frei? Wohl kaum. Eher hat man Glück gehabt, dass sich Wiens Hass nicht schon bei der ersten Verhandlung Bahn brach. Leider verließ dieses Glück dann das Gericht, und vor allem verließ es Marwa el Sherbini.

Dass sie in einem voll besetzten Gerichtssaal dem Hass auf Muslime zum Opfer fiel, ist tragisch genug. Dieser Tragik wird die Entlastung der Justizvertreter durch nahestehende Kollegen nicht gerecht. Selbst, wenn alles formal korrekt ist: Ein Gericht, in dem es zu einem Mord kommt, muss öffentlich und in einem ordentlichen Verfahren Rede und Antwort stehen. El Sherbinis Hinterbliebene wollen nun bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um doch noch eine Verhandlung gegen das Dresdner Gericht zu erzwingen. Und auch den legitimen Wunsch der Öffentlichkeit nach Transparenz und Unparteilichkeit befriedigt ein solches, hurtig zwischen den Jahren erfolgtes Ende der Ermittlungen nicht.


6. Januar 2010 – Hilal Sezgin

Über Rassismus reden

Dresden-Prozess: Strafbefehl gegen kritische Medienwissenschaftlerin

Immer merkwürdigere Wendungen nehmen der Mordprozess von Dresden und sein Nachspiel. Nachdem die Ägypterin Marwa el Sherbini am 1. Juli von einem Ausländerhasser erstochen worden war, hatte es wiederholt Fragen zum Tathergang gegeben: Warum wurde der Mörder nicht auf Waffenbesitz kontrolliert, obwohl er laut Nachrichtenmagazin Focus bereits in seiner ersten Vernehmung erklärt hatte: „Wenn ich Waffen oder Sprengstoff gehabt hätte, hätte ich die mit hergebracht.“? Wieso schoss der per Alarm gerufene Polizist nicht auf den Täter, sondern – wenn auch irrtümlich – den Ehemann der Ermordeten ins Bein? Und hätte el Sherbini gerettet werden können, hätte der Polizist diesen Irrtum nicht begangen und den Ehemann bei der Hilfeleistung nicht unterbrochen?

Die Antworten liegen im Dunkeln und werden dort auch verbleiben, nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden zwischen den Jahren die Ermittlungen gegen den Polizisten und die Dresdener Richter eingestellt hat (s. Berliner Zeitung v. 5. 1.). Eine andere Ermittlung nahm dafür die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf: Der Islam- und Medienwissenschaftlerin Sabine Schiffer, die obige Fragen immer wieder laut gestellt hat, ging letzte Woche ein Strafbefehl ins Haus. Angedroht wird ihr eine Strafe von 6 000 Euro oder zwei Monaten Gefängnis aufgrund der Beleidigung bzw. Herabwürdigung jenes Polizisten, der den Fehlschuss abgegeben hat. In mehreren kommentierenden Interviews zur Ermordung Marwa el Sherbinis hatte Schiffer die Vermutung geäußert, diesem Fehlschuss könne ein rassistischer Subtext zugrunde liegen. In einem Interview mit einem iranischen Radiosender verwendete sie dabei das Wort „sicherlich“; auf dieses „sicherlich“ stützt sich die Staatsanwaltschaft.

Kollektiv verankerte Bilder

So verkürzt, hört sich Schiffers Äußerung nach einer kühnen These an. Dies relativiert sich allerdings, wenn man ihre Interviews komplett anhört – und selbst wenn: Für Thesen, manchmal auch kühne, sind Wissenschaftler da. Dass der Polizist auf den Ehemann schoss, verdankt sich unbestritten einem tragischen Irrtum. Niemand unterstellt Böswilligkeit, auch Schiffer hat in einer Erklärung erläutert, bei ihrer Vermutung handele es sich „um einen Erklärungsversuch, der auf den unbewussten Folgen medial vermittelter Sachverhaltsdarstellungen basiert“. So erwähnt sie etwa stereotype Darstellungen von Muslimen als Gewalttäter und Terroristen, um fortzufahren: „Deshalb kann man auch davon ausgehen, dass diese kollektiv verankerten Bilder in einer Situation, in der man nicht in Ruhe überlegen und einen Sachverhalt objektiv prüfen kann, eben zu einer spontanen Fehlentscheidung führen kann. Es war daher nie meine Absicht, dem Polizeibeamten eine von Grund auf rassistische Einstellung oder gar vorsätzliches Verhalten zu unterstellen.“

Wie der Engländer sagen würde: fair enough. Untersuchungen insbesondere in den USA zeigen, dass gerade Polizeibeamte vor solchen Irrtümern nicht gefeit sind, zumal wenn sie in ihrem Arbeitsalltag darauf geeicht werden, potenzielle Tätergruppen aufgrund äußerer ethnischer Merkmale zu kategorisieren. Was den Polizeibeamten von Dresden angeht, mag dieses Motiv zutreffen oder nicht. Doch wer eine Waffe trägt, muss sich kritische Fragen gefallen lassen, wenn es - wie tragisch auch immer – durch sie zu schwerwiegenden Verletzungen kommt. Solche Fragen zu stellen, ist die Kernaufgabe von Journalisten und anderen, die in den Medien arbeiten. Egal welche unangenehmen Hypothesen dadurch an die Oberfläche der Öffentlichkeit gespült werden: Es handelt sich nicht um Beleidigungen. Sondern um die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Nicht zuletzt die ungehinderte Ausübung dieses Rechtes bürgt dafür, dass unsere Justiz als unparteilich, unabhängig und unbestechlich – und das Gewaltmonopol des Staates als gerechtfertigt anzusehen sind.


Zum Mord an Marwa El-Sherbini bleiben einige Fragen offen

Justizskandal nach Dresden?

6. Januar 2010 — Peter Kleinert

Zwischen Weihnachten und Neujahr erhielt NRhZ-Autorin Dr. Sabine Schiffer, Leiterin des Instituts für Medienverantwortung in Erlangen, einen Strafbefehl, in dem ihr zwei Monate Gefängnis angedroht werden. Der Vorwurf lautet auf üble Nachrede gegen den Polizisten, der während der Ermordung der in Ägypten geborenen Marwa El-Sherbini (31) am 1. Juli 2009 im Landgericht in Dresden alarmiert wurde und dann dort – anstatt auf den von ihr vor Gericht gebrachten Muslim-Hasser Alexander Wiens – auf deren zu Hilfe gekommenen Ehemann schoss. – Die Redaktion

In einem NRhZ-Beitrag vom 8. Juli 2009 hatte Sabine Schiffer nicht nur ihre Bestürzung über den Mord, sondern auch über „die Art der Berichterstattung über die antiislamische Messerattacke in Dresden“ geäußert: „Mit Begriffen wie “ausländerfeindlich“ oder “rassistisch“ wird versucht, die Tatsache zu umgehen, dass die antiislamische Agitation, die wir seit rund 30 Jahren beobachten und seit etlichen Jahren anmahnen, eine neue Stufe erreicht hat. Dass bisherige Bemühungen um eine Versachlichung der Diskussionen um Islam und Muslime bei weitem nicht ausreichen, zeigt diese Tat wie auch die Tatsache, dass der Ehemann des Opfers von einem Polizisten angeschossen wurde – nicht der tatsächliche Täter. Ob dies etwas mit dem Aussehen des Betroffenen zu tun hat, wäre in einem Gutachten zu prüfen. Statt hier Alarm zu schlagen im Sinne einer Vierten Gewalt, verlegt man sich medial eher auf Straftatsberichterstattung as usual – Russlanddeutscher, also nicht unser Problem.“[1]
 
Während die “Vierte Gewalt“ darauf kaum reagierte, meldete sich die “Dritte“, also die Justiz, nachdem Sabine Schiffer auch in einem Interview mit dem iranischen Sender IRIB die Überlegung geäußert hatte, dass die Verwechslung des Täters mit dem Ehemann der von ihm ermordeten kopftuchtragenden Apothekerin einen rassistischen Subtext gehabt haben könnte. In einer Pressemitteilung vom 7. August 2009 präzisierte sie diesen Gedanken:

„Bei der von mir geäußerten Vermutung, dass der Polizist aus rassistischen Gründen auf den  Ehemann des Opfers und nicht auf den wahren Angreifer gezielt haben könnte, handelt es sich um einen Erklärungsversuch, der auf den unbewussten Folgewirkungen medialer Sachverhaltsdarstellungen basiert. Wenn arabisch-stämmige Mitbürger in den Medien undifferenziert immer wieder als potenzielle Gewalttäter, Terroristen oder "Ehrenmörder" dargestellt werden, kann diese Form der Mediendarstellung auch das Unterbewusstsein der Medienkonsumenten und deren tatsächliches Handeln in Stresssituationen beeinflussen. Es ist heute unbestritten, dass es über Jahre hinweg eine mediale Berieselung sowohl in der Berichterstattung als auch im Unterhaltungsbereich in Bezug auf Muslime und arabisch-stämmige Menschen gab. Deshalb kann man auch davon ausgehen, dass diese kollektiv verankerten Bilder in einer Situation, in der man nicht in Ruhe überlegen und einen Sachverhalt objektiv prüfen kann, eben zu einer spontanen Fehlentscheidung über mögliche Täter und Opfer führen kann. Es war daher nie meine Absicht, dem Polizeibeamten eine von Grund auf rassistische Einstellung oder gar vorsätzliches Handeln zu unterstellen. Ich wollte lediglich auf die Folgewirkungen medialer Darstellungen hinweisen und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe anmahnen, über derlei rassistische Fehlinterpretationen und deren Begünstigung sowohl durch Mediendarstellungen als auch durch politische Diskurse aufzuklären.“[2]
 
Alle Verfahren eingestellt
 
Trotzdem erhielt Sabine Schiffer unter dem Datum vom 29. Dezember 2009 einen Strafbefehl des Amtsgerichts Erlangen über 6.000 Euro oder zwei Monate Gefängnis, weil ihre „unwahre Behauptung – hinsichtlich der Beweggründe des Polizeibeamten – geeignet ist, diesen verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“[3]. Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten wegen möglichen Fehlverhaltens bei seinem Schuss auf den Ehemann der im Gerichtssaal mit 18 Messerstichen Ermordeten wurde von der “Dritten Gewalt“ eingestellt. Und eine Anzeige wegen einer durch Artikel auf der Internetseite Politically Incorrect[4] gegen Sabine Schiffer gestarteten Serie Hassmails[4], die zum Teil offene Gewaltandrohungen enthalten, wurde von der Justiz abgewiesen. Angeblich war sie nicht ordnungsgemäß formuliert.
 
Der Frage, ob die Dresdener Justiz im Zusammenhang mit dem Mord an der Zeugin Marwa El-Sherbini durch zu geringe Sicherheitsvorkehrungen ihrer Verantwortung in ausreichendem Maße nachgekommen ist, ist die “Dritte Gewalt“ merkwürdigerweise nicht nachgegangen, sondern hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Richter und den Gerichtspräsidenten eingestellt. Berichte des Focus vom 13. Juli 2009[5] und der Süddeutschen Zeitung vom 28. Oktober 2009[6] über der Tat vorangegangene Äußerungen des Mörders Alexander Wiens legen nämlich nahe, dass dieser in seiner Vernehmung – bevor die Zeugin in den Saal gerufen wurde – gegenüber dem Richter laut Protokoll wörtlich erklärte: „Ich finde es nicht in Ordnung, dass diese Monster nach dem 11. September nicht rausgeschmissen wurden.“ Und schon lange vor dem Termin beim Landgericht hatte er in einem Hassbrief an das Amtsgericht als erster Instanz in dem von Marwa El-Sherbini angestrengten Beleidigungsprozess den Islam als eine „verrückte, gefährliche Religion" bezeichnet. Alle Anhänger des Islam seien „Islamisten", die Deutschland „nach ihren verrückten Vorstellungen verändern" wollten.

Zumindest Fahrlässigkeit prüfen!

Sabine Schiffers Kommentar dazu: „Keine Anzeichen also? Nichts, was einen Verantwortlichen im Gericht dazu hätte veranlassen können, dem Angeklagten wenigstens seinen Rucksack abzunehmen? Nichts, was einen Verantwortlichen dazu hätte veranlassen können, den Prozess wenigstens in einem angemessenen Saal stattfinden zu lassen, wo nicht der hasserfüllte Angeklagte seiner Zeugin in einem Abstand weniger als zwei Meter gegenüber gestanden hätte? Natürlich würde hier niemand Vorsatz unterstellen, aber doch zumindest Fahrlässigkeit prüfen. Natürlich hat das niemand gewollt und der Schock bei den Gerichtsverantwortlichen war sicher echt – aber der sollte doch nicht verhindern, dass man selbstkritisch über die unterlassenen Dinge nachdenkt, die ja nicht wieder passieren dürfen. Denn wer – wenn hier niemand verantwortlich ist – garantiert nun eigentlich die Sicherheit in einem Gerichtsgebäude? Kann ich als Angeklagte da überhaupt reingehen – ohne Polizeischutz zu beantragen? Wobei das Marwa El-Sherbini gar nichts genützt hätte, denn sie war ja nicht angeklagt und hätte sich vermutlich schwer getan, als Zeugin Polizeischutz zu beantragen. Aber wusste sie überhaupt von den Äußerungen Wiens? Dann hätte sie darüber nachdenken können, ob sie nicht doch auf der Verlesung ihrer ersten und schließlich unveränderten Aussage hätte bestehen sollen, um sich der Gefahr nicht aussetzen zu müssen.“

Einschüchterungsversuch vergeblich

Auf Grund des dem Gericht laut SZ und Focus bekannten Gefahrenpotentials des Täters würde der zum Schutz von Marwa El-Sherbini zu spät alarmierte und möglicherweise völlig überforderte Polizist besser gegen die Richter vorgehen, die ihn in diese Situation gebracht hatten, und seine Beleidigungsklage gegen Sabine Schiffer zurückziehen. Doch kam seine Klage der “Dritten Gewalt“ offenbar gerade recht. Konnte sie doch so mit ihrem Strafbefehl der unabhängigen Beobachterin und Kommentatorin – trotz ihres grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung – bis auf weiteres verbieten, öffentlich zu äußern, was ihrer Meinung nach zur Aufklärung der entsetzlichen Tragödie von Dresden dienen könnte. Eingeschüchtert wurde Sabine Schiffer dadurch allerdings nicht. Sie hat dem Strafbefehl widersprochen und wartet gespannt, wie es das Verfahren weiter geht. (PK)

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[1]http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13987
[2]http://www.medienverantwortung.de/wp-content/uploads/2009/07/20090807_IMV_Schiffer_DresdnerMordfall-Klarstellung1.pdf
[3]http://www.medienverantwortung.de/wp-content/uploads/2009/12/20091102_Amtsgericht-ER_2.jpg
[4]http://www.medienverantwortung.de/wp-content/uploads/2009/12/20090716_Pi-Aussch_12.pdf
[5]http://www.focus.de/politik/deutschland/rassismus-monster-rausschmeissen_aid_416034.html
[6]http://archiv.sueddeutsche.de/f5O389/3119363/Hassbrief-an-das-Gericht.html

Weitere Informationen unter Medienverantwortung.de 
s.v. Der Prozess, Interviews und Pressemitteilungen.


Deutschland: Das Recht, sich über Rassismus zu äußern, ist bedroht

Von Liz Fekete - 23. Februar 2010
Institute of Race Relations (IRR)

In Deutschland steht eine antirassistische Akademikerin unter Anklage weil sie die Frage aufwarf, ob Nachlässigkeit am Gericht ein Faktor im Mordfall von Marwa al-Sherbini gewesen sein könnte, die im Juli 2009 in einem Dresdner Gerichtssaal erstochen wurde.

Einige von Deutschlands führenden Akademikern, Journalisten, Friedensaktivisten, Gewerkschaftern und Politikern haben das Aktionsbündnis gegen Rassismus und für Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gegründet. Das Bündnis ist besorgt über die Folgen für die Wissenschaftsfreiheit, die aus der Anklage gegen Dr. Sabine Schiffer resultieren. Dr. Schiffer, Leiterin des Instituts für Medienverantwortung in Erlangen, wird der üblen Nachrede gegen einen Polizisten beschuldigt. Sie wurde für den 24. März im Amtsgericht Erlangen vorgeladen und ihr drohen im Fall einer Verurteilung eine 6000 Euro Geldstrafe oder Zwei Monate Haft.

Marwa al-Sherbini: die Fragen bleiben bestehen

Marwa al-Sherbini, eine 31jährige Apothekerin aus Ägypten war im 3. Monat schwanger als sie von Alexander Wiens, einem russischstämmigen Deutschen und bekanntem Fremdenfeind und Neonazi Sympathisant, ermordet wurde. Marwa al-Sherbini war als Zeugin gegen Wiens geladen, der sich auf einen Vorfall an einem Spielplatz bezog und bei dem Wiens sie rassistisch beschimpft und sie aufgrund ihres Kopftuches als „islamistische Hure“ bezeichnet hatte. Sie machte gerade ihre Aussage vor dem Dresdner Amtsgericht als Wiens aufsprang und sechzehn Mal auf sie einstach, wobei er rief „du hast kein Recht zu leben“. In dem darauf folgenden Chaos wurde Marwa al-Sherbinis Ehemann, Elwi Ali Okaz, von einem Polizisten, der ihn für den Angreifer hielt, angeschossen und schwer verletzt. Der Polizist wurde ursprünglich vom Dienst suspendiert, eine polizeiinterne Prüfung sprach ihn aber von jedem Fehlverhalten frei. Dieser Polizist hat nun die Anklage gegen Dr. Schiffer in die Wege geleitet, die er der üblen Nachrede bezichtigt.

Der Hintergrund der Anklage liegt in den Versuchen deutscher Akademiker sowie einiger Medien weitere Fragen im Bezug auf den Mord zu stellen und insbesondere, ob das Strafverfolgungssystem eine Mitverantwortung bei dem tragischen Tod trägt. Als eine von Deutschlands führenden Experten zu Rassismus in den Medien hatte Dr. Sabine Schiffer auch die Frage aufgeworfen ob der Polizist, der auf Elwi Ali Okaz geschossen hat, von der Medienberichterstattung über Muslime beeinflusst gewesen sein könnte. Für die Veröffentlichung ihrer Ansichten wird Dr. Schiffer angeklagt.

Als Wiens am 11. November 2009 des Mordes für schuldig gesprochen wurde und die Höchststrafe nach deutschem Recht erhielt (Lebenslänglich ohne die Möglichkeit auf eine frühzeitige Entlassung) glaubten viele in Deutschland der Gerechtigkeit sei genüge getan und die Ermittlungen seien beendet. Aber entscheidende Fragen zu den Einstellungen der Behörden blieben. Könnte es sein, dass institutionelle Vernachlässigung eine Rolle bei Marwa al-Sherbinis tragischem Tod gespielt hat? Könnte es sein, dass eine unabhängige Ermittlung der beste Weg wäre die Wahrheit über etwaige Schuld ans Licht zu bringen? War es akzeptabel, dass die Polizei und die Gerichte gegen sich selbst ermittelt haben und sich selbst davon freigesprochen haben gegenüber Marwa al-Sherbini und ihrer Familie versagt zu haben?

Das System hinterfragen

Zu den Fragen, die dem Rechtssystem und den Medien gestellt werden müssten:

War institutionelle Vernachlässigung ein Faktor beim Tod von Marwa al-Sherbini? Dresden, die Hauptstadt von Sachsen ist für die deutschen Neonazis eine symbolträchtige Stadt (die größte europäische Neonazi Demo findet dort alljährlich statt) und im Bundesland Sachsen hat die neonazistische Nationaldemokratische Partei Deutschland (mit der Wiens sympathisierte) den stärksten Rückhalt. (In den Kommunal- und Landtagswahlen im Juni 2009 hat die Partei ihre Sitze auf sechsundsiebzig verdreifacht.) Dessen ungeachtet und trotz der Tatsache, dass es eine lange Geschichte von rassistischer Gewalt in Dresden gibt, wurden keine Versuche unternommen die Verhandlung in einem angemessenen Gerichtsaal stattfinden zu lassen, in dem Wiens von der Zeugin getrennt gewesen wäre (er stand weniger als zwei Meter entfernt von Marwa al-Sherbini, als er aufsprang und sie angriff). Es sickerte auch durch, dass Wiens die Tatwaffe, ein Küchenmesser, in seinem Rucksack in den Gerichtssaal gebracht hat. Er wurde nicht durchsucht, obwohl er an vorangegangenen Gerichtstagen wiederholt Drohungen gegen Mara al-Sherbini ausgestoßen hatte.

Warum wurde keine unabhängige Untersuchung der Schüsse auf al-Sherbinis Ehemann, Elwi Ali Okaz eingeleitet? Der Polizist wurde ursprünglich wegen laufender Ermittlungen suspendiert aber im Dezember 2009 wiedereingesetzt. Die Dresdner Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass auf der Grundlage der internen Untersuchung keine Anklage erhoben würde. In Deutschland gibt es, anders als in Großbritannien, keine unabhängige Behörde für Beschwerden über die Polizei.

Warum haben die Medien dabei versagt, über den Mord als rassistisch und islamophob motiviert zu berichten? Der Mord an Marwa al-Sherbini hat im Inland kaum Beachtung in den Medien gefunden, bis es in Ägypten und dem Nahen Osten zu einer umfassenden Berichterstattung kam. Ursprünglich wurde darüber als Ergebnis eines Nachbarschaftsstreits berichtet mit Überschriften wie „Mord wegen Streit um Schaukel“. Deutschland hat ein hohes Niveau von rassistischer und neonazistischer Gewalt, in deren Kontext eine Menge Menschen gestorben sind. (Die IRR Rassismus Befragung hat in den Jahren 2007 – 08 acht solcher Morde dokumentiert.) Sachsen ist ein Gebiet, dass für seine Neonazi Aktivitäten bekannt ist. Wie konnte es also sein, dass die Berichterstattung über rassistisch motivierte Gewalt so eine niedrige Priorität in den Medien hat?

Es war der Versuch, eine Debatte über diese Fragen anzustoßen – über mediale Konstruktionen, die Rassismus fördern - die die Aufmerksamkeit der Behörden auf Dr. Schiffer gelenkt hat. Ihre vorangegangene Arbeit hatte sich auf Medienbilder von Muslimen konzentriert, die „Angstszenarien“ befördern. In einer Reihe von Interviews und Zeitungsartikeln hat sie ihren Unmut über die Art und Weise ausgedrückt, in der über den Mord berichtet wurde und forderte eine Expertenmeinung darüber, ob Elwi Ali Okaz wegen seines Aussehens angeschossen wurde. Dabei wies sie darauf hin, dass „man auch davon ausgehen [kann], dass diese kollektiv verankerten Bilder in einer Situation, in der man nicht in Ruhe überlegen und einen Sachverhalt objektiv prüfen kann, eben zu einer spontanen Fehlentscheidung über mögliche Täter und Opfer führen kann.“ Entscheidend dabei ist, dass Schiffer den Polizisten, der geschossen hat, nie persönlich beschuldigt hat, eine grundsätzlich rassistische Einstellung zu haben oder bewusst gehandelt zu haben. Desweiteren hat sie den Polizisten auch nie namentlich erwähnt. Wie sie in einer Pressemitteilung vom 7. August erläuterte: „Ich wollte lediglich auf die Folgewirkungen medialer Darstellungen hinweisen und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe anmahnen,…“ Journalisten der Berliner Zeitung, die sich ebenfalls besorgt über das Versagen des Strafrechtssystems zeigten, wiesen darauf hin, dass es für den Polizisten mehr Sinn gemacht hätte wenn er gegen den Richter Anzeige erstatten hätte, der ihn in diese unmögliche Situation gebracht hat, in der eine Reflexentscheidung darüber, auf wen zu schießen sei, notwendig wurde.

Auf Grund des Strafantrags ist es Dr. Schiffer nun verboten weitere öffentliche Aussagen über die Mordermittlungen zu machen. Dies ist einer der Punkte, der das Aktionsbündnis ärgert, das den Fall gegen Schiffer als ein Beispiel dafür sieht, wie Rechtsinstrumente dafür genutzt werden Menschen, die sich zu Fragen des Rassismus in den Medien äußern, einzuschüchtern und zu zensieren, das Recht auf freie Meinungsäußerung also auszuschalten. Das Bündnis ist er Meinung, dass wenn die Anklage gegen Schiffer Bestand hat, alle die sich in der Rassismusforschung engagieren, davon abgehalten werden könnten ihre Meinung zu sagen. „Es sollte nicht verboten sein Thesen aufzustellen oder öffentlich Vorschläge zu machen, um unser Verständnis darüber, wie Rassismus funktioniert, zu verbessern.“

Mehr Kritik am Strafrechtssystem

Dies ist ein berechtigtes Argument, ebenso wie die Kritik des Aktionsbündnisses am Gericht und dem Strafrechtssystem für ihr Versagen darin eine weitere Verantwortung zu übernehmen, die über den eigentlichen Mord hinaus geht. Diese beiden Argumente müssen im Kontext betrachtet werden. Deutschland hat eine lange Geschichte von neonazistischer Gewalt, deren Opfer sind Obdachlose, Linke, Asylbewerber, Migranten, Schwarze sowie alle möglichen nicht weißen deutschen Bürger. Die Fälle, angefangen beim Feuer in Lübeck (1996) über das zu Tode Jagen des Asylbewerbers Farid Guendul (2000) bis hin zum, unter erschütternden Umständen zu Tode gekommenen, britisch-jüdischen Studenten Jeremiah Duggan (2003), zeigen ein Muster der Vernachlässigung – die wir in Großbritannien möglicherweise institutionalisierten Rassismus nennen würden – sowohl von Seiten der Polizei als auch der Staatsanwaltschaften. Dieses Muster reicht vom Vorbringen von unangemessenen Anklagen, oft wird Mord durch Totschlag ersetzt, über fehlerhafte Anklagen (von Staatsanwaltschaften ist bekannt, dass sie sich geweigert haben, Beweisen für einen rassistischen Hintergrund Gehör zu schenken) und milde Urteile bis hin zum Versagen, eine Perspektive für Opfer von rechtsextremer Gewalt zu entwickeln (Es gab beispielsweise Kritik am Fehlen einer Entschädigung für Opfer rassistischer Gewalt). Nicht nur Akademiker leiden unter der reflexartigen Reaktion von Polizisten, auf üble Nachrede zu verklagen. Amnesty International hat ein gängiges Muster ausgemacht nach dem diejenigen, die sich über polizeilichen Rassismus beschweren, der Beleidigung oder der üblen Nachrede bezichtigt werden.

Man kann nur hoffen, dass dieser irregeleitete Fall gegen Dr. Sabine Schiffer endlich die Fragen des institutionalisierten Rassismus im deutschen Rechtssystem ans Tageslicht bringt.


Reaktionen auf die Kampagne

Auswahl


„Freispruch erster Klasse“ in Erlangen für Dr. Sabine Schiffer

Erfolg im Kampf um Meinungsfreiheit

Von Dr. Maryam Dagmar Schatz und Franziska Schneider

Neue Rheinische Zeitung, Online-Flyer Nr. 242 vom 25.03.2010
URL des Originalartikels: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14954
Sabine Schiffer und ihr Rechtsanwalt Markus Künzel | Alle Fotos: IMV
Amtsgerichtssaal - schon vor Beginn der Verhandlung rappelvoll

Vom Vorwurf der „üblen Nachrede“ aufgrund der Anzeige eines Polizeibeamten freigesprochen wurde am Mittwoch in einem Prozess vor dem Amtsgericht Erlangen die NRhZ-Autorin Dr. Sabine Schiffer. ProzessbeobachterInnen gratulierten der Gründerin des Instituts für Medienverantwortung (IMV) anschließend zu diesem „Freispruch erster Klasse“. Die Staatsanwaltschaft hatte sich mit ihrem Verfolgungseifer nicht durchsetzen können. Nach Einschätzung von Sabine Schiffer selbst, für die das Urteil in erster Instanz nach eigener Aussage überraschend kam, bedeutet dies, dass von Wissenschaftlern und Journalisten auch in Zukunft kritische Fragen gestellt werden können

Auffallend für manche der Besucher im Gerichtssaal: ein Kreuz an der Wand - so versteht man die Trennung von Religion und Staat doch viel besser. Allmählich füllte sich der Raum. Schon vor dem Gerichtsgebäude hatten sich viele Interessierte versammelt, nicht nur ZuhörerInnen, sondern auch viele aktive UnterstützerInnen, die über eine Facebook-Gruppe und einen Solidaritätsaufruf zusammengekommen waren - dazu ein breites Spektrum von JournalistInnen von den Nürnberger Nachrichten über die türkische Zaman bis hin zur Jüdische.at und Hagalil.

Wie üblich wurde der Tatvorwurf noch einmal mündlich vorgetragen. Sicher hatte sich Staatsanwältin Jutta Schmiedel intensiv vorbereitet, was ihren Ausführungen deutlich anzumerken war. Sie wiederholte also den Vorwurf an Sabine Schiffer, in einem Interview mit dem deutschsprachigen Iranischen Nachrichtensender IRIB (dem auch schon andere Medienschaffende, wie Henryk Broder ein Interview gaben) den Polizeihauptkommissar Grimm, der im Gericht in Dresden einen Schuss auf den Ehemann der dort gerade ermordeten Marwa El-Sherbini abgegeben hatte, gegenüber Familie und Öffentlichkeit verächtlich gemacht zu haben.

Trotzdem festigte sich dabei selbst bei unbefangenen Zuschauern die Meinung, dass die Staatsanwältin den untauglichen Versuch unternahm, eine Äußerung juristisch zu würdigen, die in der von ihr beanstandeten Form gar nicht gefallen war. Dies machte Sabine Schiffers Rechtsanwalt Markus Künzel, auch sehr schnell unmissverständlich klar. Richter Wolfgang Frank hatte zunächst deutlich Mühe, sich in diesen widersprüchlichen Argumenten zurechtzufinden, wurde dann aber am Ende zunehmend souveräner.

Für die Eine: sicher. Für die Andere: Glatteis

Noch strahlt Staatsanwältin Schmiedel -
vor Prozessbeginn unter dem Kreuz an der Wand
Pressekonferenz im IMV - großes Medieninteresse

Was für die Angeklagte Schiffer ein sicheres Terrain war, erwies sich für Staatsanwältin Schmiedel vermutlich als Glatteis. Zitat: „Der Rassismusbegriff à la Balibar und Hall (vgl. Memmi) gilt in der Forschung als Überbegriff für Diskriminierungsstrukturen auf Grund von veränder- wie unveränderbaren Merkmalen von Personen. (...) Das gemeinte Phänomen umfasst Ausgrenzungsmechanismen (...)“ - Da in den wissenschaftlichen Disziplinen davon ausgegangen werde, dass jeder gewissen rassistischen Vorurteilsstrukturen unterliegt, könne man auch davon ausgehen, dass davon auch ein Polizeibeamter nicht zwingend frei sei. - Schiffers differenzierte und elegante Analyse reduzierte die Staatsanwältin auf ein lapidares „ausländerfeindlich“. Am Ende ihrer verlesenen Erklärung führte Sabine Schiffer aus, welche Frage sich ihr aufgrund des Mordes in Dresden zwingend aufgedrängt hatte: „Wäre ein Muslim, der sich in vergleichbarer Art und Weise geäußert hätte, wie der Mörder Marwa El-Sherbinis, mit Rucksack und ohne Durchsuchung in den Gerichtssaal gelangt?“

Wie wenig Staatsanwältin Schmiedel mit dem wissenschaftlichen Diskurs, den sie ja zu würdigen hatte, vertraut war, zeigte sich nicht nur in ihrer unsicheren Handhabung des Rassismusbegriffs, sondern rief im Verlauf der Verlesung ihres Plädoyers Erschrecken hervor. So versuchte sie einen Zusammenhang zwischen dem angeblichen Rassismusvorwurf Schiffers an den Polizisten und der nach ihrer Aussage bereits juristisch gewürdigten Verunglimpfung hoher Staatsbeamter durch unsubstantiierte Nazivergleiche herzustellen. Offenbar wollte sie damit eine besondere Notwendigkeit des Ehrenschutzes für Staatsbeamte verdeutlichen. Dies gelang ihr nicht, viel mehr – unserer Auffassung nach - gelang ihr eine höchst befremdliche Relativierung des Nationalsozialismus indem sie behauptete, eine Überlegung, wie Sabine Schiffer sie angestellt hatte, sei gerade angesichts der historischen Verbrechen von Nationalsozialismus und Holocaust in Deutschland nicht hinnehmbar.

Nachdem Rechtsanwalt Künzel sein Plädoyer gehalten hatte, wurde das Urteil beklommen erwartet und nicht wenige dürften die Ausführungen überrascht haben. Er hat sicherlich um eine faire, juristisch haltbare Ausarbeitung gerungen, wobei das Wort „sicherlich“ eine Rolle spielte. Es ist ihm sicherlich gelungen. Denn im Gegensatz zu Staatsanwältin Schmiedel, die nur eine Bedeutung aus dem Wörterbuch zitierte, legte der Richter auf die zweite Bedeutung wert. „Sicherlich“, wie von Schiffer in dem Interview geäußert, könnte sowohl zur Verstärkung einer Tatsachenbehauptung als auch zur Verstärkung des subjektiven Meinungscharakters verwendet werden – im Sinne von „höchstwahrscheinlich“. Dies hielt er offensichtlich für wahrscheinlich.

Dieser Prozess hat viele Menschen zusammengebracht, die sich vorher noch nicht gekannt hatten. Netze wurden geknüpft, Koalitionen wurden gebildet. Das Medieninteresse war groß, denn es ging ja darum ein Stück Meinungsfreiheit zu retten – und das betrifft nicht zuletzt auch Journalisten. Das Interview, wegen dem Sabine Schiffer angeklagt wurde, finden Sie übrigens hier http://german.irib.ir/media/interviews/schiffer.mp3 und können sich so selbst ein Urteil bilden. (PK)

Neue Rheinische Zeitung, Online-Flyer Nr. 242 vom 25.03.2010
URL des Originalartikels: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14954


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